Kontaktdaten

Wasserverband
Weserniederung
Dingbreite 2
32469 Petershagen
 
Telefon: 05702 1422
Fax:      05702 4586
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www.wv-weserniederung.de

Aufgaben des Wasserverbandes Weserniederung:


Gewässer- und Deichunterhaltung im Verbandsgebiet

Öffentlich rechtliche Aufgabe zur Pflege und Entwicklung der Gewässer

  • Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Funktionsfähigkeit der Gewässer
  • Erhaltung und Entwicklung eines dem Gewässertyp entsprechenden möglichst naturnahen Zustandes
  • Erhaltung und Wiederherstellung der hydraulischen, ökologischen und landeskulturellen Gewässerfunktion
  • Bewirtschaftung, d.h. Pflege, Unterhaltung und Entwicklung, von rd. 900 km Gewässern im Verbandsgebiet
  • Durchführung von Mahd, grundhaften Räumungen, Gehölzpflege, Verbesserung der ökol. Durchgängigkeit etc.
  • Betriebliche Unterhaltung von verrohrten Gewässerabschnitten, Rosten, Schlammfängen
  • Unterhaltung von Stauanlagen und Regulierungsbauwerken
  • Unterhaltung von 6 Weserdeichen mit 16 km Länge
  • Umsetzung von Gewässerausbaumaßnahmen
  • Maßnahmenträger für Gewässerentwicklungsmaßnahmen z.B. der Mitgliedskommunen oder des WWE-Projektes

Schwerpunkte und Pflichtaufgaben

  • Gewässerunterhaltung nach § 90 Landeswassergesetz NRW
  • Gewässerausbau nach § 89 Landeswassergesetz NRW
  • Unterhaltung der Deiche nach § 108 ff. Landeswassergesetz NRW

Dieser wasserwirtschaftliche Aufgabenkomplex orientiert sich heute an der ganzheitlichen Betrachtung der berechtigten Nutzungsansprüche und dem Ökosystem "Fließgewässer".

Die Wasser- und Bodenverbände sorgen nicht nur für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss sondern sollen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auch den Lebensraum "Gewässer" und damit das gesamte Ökosystem gestalten und entwickeln.

Die Durchführung dieser Aufgaben soll zudem effizient und wirtschaftlich erfolgen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gewässerunterhaltung in Nordrhein Westfalen ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (LWG NRW) und der "Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer ".

Aufgabenerfüllung durch:

  • 9 Mitarbeiter für die Gewässerunterhaltung
  • 1 Verwaltungsmitarbeiterin (Teilzeit)
  • 1 Geschäftsführer
  • 3 Bagger mit Mähkörben
  • 3 Schlepper mit Mähausrüstung
  • 1 Midibagger mit Mähkorb
  • 1 Minibagger mit Mähkorb
  • sowie mit handgeführten Mähgeräten

 

 

 

 

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